Motorbezogene Versicherungssteuer – Vergleichsrechner
ZW |
Steuer 2024 Erstzulassung ab 01.01.2024
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Steuer 2025 Erstzulassung ab 01.01.2025
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Differenz / ZW Steuer 2025 minus 2024
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Differenz / Jahr Steuer 2025 minus 2024
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1/12 |
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1/4 |
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Bei den hier berechneten Beträgen der motorbezogenen Versicherungssteuer handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
Für die Anwendung der ab 1.4.2025 gültigen motorbezogenen Versicherungssteuer für Plug-in-Hybrid PKWs ist der Stichtag 1.10.2020 relevant. Liegt das Erstzulassungsdatum des Plug-in-Hybrid PKWs vor dem 1.10.2020, so ist 2019 als Jahr auszuwählen, um die Berechnungslogik vor dem 1.10.2020 anzuwenden.
Leistung: Die Leistung des Verbrennungsmotors oder die Dauerleistung/Nennleistung
bei einem elektrischen Antrieb, die dieser 30 Minuten durchschnittlich liefern kann
CO2-Wert: Hier ist der Wert nach WLTP eizutragen
ZW: Zahlungsweise
Steuer 2014: Berechnungsbasis ist der Steuersatz gültig ab 01.03.2014 für
Erstzulassungen bis 30.09.2020
Steuer 2020: Berechnungsbasis ist der Steuersatz gültig ab 01.10.2020 für
Erstzulassungen ab 01.10.2020 bis 31.12.2020
Steuer 2021: Berechnungsbasis ist der Steuersatz gültig ab 01.01.2021 für
Erstzulassungen ab 01.01.2021 bis 30.9.2025
Steuer 2025 und Folgejahre: Berechnungsbasis ist der Steuersatz gültig ab 01.04.2025 für
Erstzulassungen ab 01.04.2025 bei Verbrennern, ab 1.10.2020 bei Plug-in-Hybrid
und ohne zeitliche Beschränkung für alle elektrischen Fahrzeuge
Differenz / ZW: Differenz Steuer des Vergleichs der Jahre entsprechend der Zahlungsweise
Differenz / Jahr: Jahresdifferenz Steuer des Vergleichs der Jahre
Grüne Hintergrundfarbe: Die neue Steuer ist geringer, als die bisherige Steuer
Rote Hintergrundfarbe: Die neue Steuer ist höher, als die bisherige Steuer